
Verfassunggebende Versammlung Deutschland
Constituent Assembly Germany

Willkommen bei der Vollversammlung Ihrer Verfassunggebenden Versammlung
Die Vollversammlung Ihrer Verfassunggebenden Versammlung Deutschland freut sich sehr, Ihnen diese großartige Nachricht übermitteln zu können. Vorab sei klar gestellt: diese Verfassunggebenden Versammlung ist Ihr allerhöchstes Recht und steht im Einklang mit der demokratischen und freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Sicherlich werden viele Menschen zuerst einmal nicht verstehen was eine Verfassunggebende Versammlung überhaupt ist und vor allem, warum sie notwendig sein sollte.
Hier sind die Erklärungen:
Eine Verfassunggebende Versammlungist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane.
Durch die einseitige Berichterstattung der Medien über Jahrzehnte und vieler grober Versäumnisse der politischen Parteien, ist bei vielen Menschen der Eindruck einer rosaroten Welt entstanden, welche die Probleme ausblendet und für einen Zustand von „uns geht es ja noch gut“ oder „es ist alles in Ordnung in unserem Rechtsstaat“ manifestiert hat. Zudem wird von den politischen Parteien behauptet, es gäbe keine rechtliche Grundlage für Wahlen außerhalb der üblichen BRD-Wahlen. Das ist eine der vielen Falschdarstellungen, denn die rechtlichen Voraussetzung für solche Volkswahlen hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1951 geschaffen.
Wir nennen hier nur einen einzigen Satz des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Christian Herter (Secretary of State), Beauftragter Vertreter der westlichen Hauptsiegermacht, vom 18. Mai 1959 anläßlich der Genfer Außenministerkonferenz, der Ihnen bei etwas Phantasie und Weitblick, schnell die wirkliche Sicht auf die Dinge und deren gewaltigem Umfang vermittelt und klar zeigt, das hier seit 1990 gar nichts in Ordnung ist.
Hier ist der Satz:
„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen.“
Kommentar: Diese Aussage steht im Einklang mit den Festlegungen der vier Alliierten Siegermächte bezüglich „Deutschland / Germany“ während der Außenministerkonferenz in Moskau von 1943, dem Londoner Protokoll von 1944, wie der Potsdamer Konferenz von 1945 und der Erklärung zur völkerrechtlichen Anerkennung des Völkerrechtssubjekts Deutschland / Germany im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937.
Was ist 1990 passiert ?
1990 ist es nicht gelungen Deutschland/Germany, „Deutschland als Ganzes in den Grenzen vom 31.12.1937“ aufzurichten, obwohl insbesondere die damalige Sowjetunion große Initiative zeigte und sich alle Alliierten in den Jahren 1943 bis 1945 dazu ohne Einschränkungen verpflichtet hatten. Noch heute setzen sich wichtige Staatsoberhäupter dafür ein, das die Nachkriegsordnung nicht beschädigt werden darf. Geschehen ist es nun leider doch und die Auswirkungen dieser Fehlentwicklung hat grausame Folgen für die gesamte Menschheit.
Deutschland/Germany wurde aus rein privatrechtlichen und somit wirtschaftlichen Überlegungen gewisser Akteure verhindert, da sie zu einer weiteren Regierungstätigkeit in einem Staat Deutschland/Germany keine Befugnisse und kein Vollmacht gehabt hätten, wie oben zu lesen ist. Sie mußten Deutschland/Germany verhindern um an der Macht zu bleiben. Die Lösung für sie war die weitere Teilung von Deutschland/Germany, damit sie in diesem Teilgebiet weiterhin als Verwaltung Bundesrepublik Deutschland tätig sein konnten. Das ist ein juristischer Trick, aber es ist noch viel mehr. Es ist die Inanspruchnahme von Rechten, die immer nur dem jeweiligen Volk zustehen. In diesem Fall den Deutschen.
Juristisch steht Deutschland/Germany immer noch da, doch solange auf einem Teilgebiet die heutige Treuhandverwaltung bleibt, kann sich Deutschland/Germany nicht entfalten und die Erträge unserer Arbeit fließen nur zu einem kleinen Teil in das Allgemeinwohl. Der größere Teil verläßt jeden Tag unser Land in einer unvorstellbaren Größenordnung. In Polen und anderen Nationen von Europa ist dieser Rechtsstand wohl bekannt. Aber solange die Deutschen damit selbst einverstanden sind, bleibt es so und alle außerhalb Deutschland finden sich damit irgendwie ab. Ein juristischer Schwebezustand der keine wirkliche Friedensregelung ist und jemals sein kann.
Dieser Zustand konnte damals 1990 und auch heute, nur durch eine Verfassunggebende Versammlung beendet werden. Wichtig genug ist es ganz sicher, denn nichts von dem, was seit 1990 vereinbart wurde oder durch Handlungen der politischen Parteien geschehen ist, besitzt eine rechtliche Grundlage und ist aus jeder wohlwollenden Sichtweise rechtsunwirksam und nichtig. Das wird uns sehr bald um die Ohren fliegen, wobei viele Menschen bereits diesen Effekt schon erleben oder sehen.
Somit haben sich am 01. November 2014 Bürger aus der Mitte des Volkes aufgemacht die Verfassunggebende Versammlung von 1990 nachzuholen, um den rechtlichen Mißstand bezüglich ihres eigenen Landes und die damit verbundenen katastrophalen Auswirkungen für Menschen außerhalb von Deutschland, zu beheben. Viele, zu viele Menschen sind in Europa und in anderen Kontinenten dieser Fehlentwicklung wirtschaftlich zum Opfer gefallen oder haben bereits ihr Leben verloren. Ganze Familien und Gesellschaften wurden seitdem ausgelöscht.
Aber nun wollen wir nach vorne schauen und uns in eine gerechtere Welt aufmachen, deren Schlüssel nur wir Deutschen sind, den wir ohne unser Wissen seit Jahrzehnten in den Händen halten. Wir sind hier, die Menschen der Vollversammlung und wir sind inzwischen viele zehntausend Bürgerinnen und Bürger. Damit es Millionen werden, ist Ihre Unterstützung notwendig.
Diese Versammlung ist IHR und unser verbindlich anerkanntes Recht !
Die BRD und das Bundesverfassungsgericht bestätigen : Die Verfassunggebende Versammlung ist das höhere Recht und steht über dem Grundgesetz, dem Gericht und der gewählten Regierung.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird. Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen. Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.
Die UNO bestätigt die höheren Rechte der Verfassunggebenden Versammlung und die BRD hat sich diesen Regeln zwingend unterworfen.
UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1 (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG). (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. (3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten. UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt und noch mehr Informationen finden Sie HIER.