
Von Michael Mannheimer, 24. 06. 2019
Nun offiziell: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da keine Gewaltenteilung existiert
Das Urteil des EuGH (Aktenzeichen C-508/18, C-82/19, C-509/18) liegt nun schon fast einen Monat zurück (Urteilsspruch: 27.5 2019) und hätte wegen seiner Brisanz die Top-Meldung des letzten Monats in den deutschen Medien sein müssen. Doch die Berichterstattung in den deutschen Medien zu diesem Urteil, das weitaus mehr als nur eine juristische Marginale ist, fällt auffällig dürftig aus.
Das oberste EU-Gericht stellt fest: Deutschland ist kein Rechtsstaat
Der Europäische Gerichtshof hat den Staatsanwaltschaften in Deutschland verboten, europäische Haftbefehle auszustellen. Der Grund: Eine Behörde, die beim EuGH einen eueopaweiten Haftbefehl beantragt, muss “unabhängig“ sein. Das sei bei deutschen Staatsanwaltschaften jedoch nicht gegeben. Diese seien an Weisungen durch die Politik gebunden.
Der oberste europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil bestätigt, was ich in mehreren Artikeln schon seit Jahren schreibe: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da ein solcher eine unabhängige Justiz voraussetzt. Diese gibt es aber in Deutschland nicht. Denn Staatsanwaltschaften und Richter sind gegenüber der Exekutive weisungsgebunden. Will heißen: Die Regierung steht über der Justiz, stellt Richter und Staatsanwälte ein, befördert oder entlässt diese und vor allem: Sie befindet darüber, ob ein Verfahren gegen eine Person (ob unschuldig oder schuldig) aufgenommen werden oder eingestellt werden soll. Mehr noch: Sie befindet, ob politisch störende Personen (Islamkritiker, EU-Kritiker, Kritiker am Merkel-System) grundlos angeklagt werden müssen und zu bestrafen sind. *
* Wer wie ich mehrfach Opfer dieser politischen Schauprozesse geworden ist, wird diese Praxis bestätigen. In meinen Fall hat ein Heilbronner “Richter” alle (!) 23 Beweisanträge meines Verteidigers zu meiner Entlastung verworfen. Damit stand ich ohne jede Chance meiner Verteidigung da.
Für mich war spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, dass der Heilbronner Schauprozess gegen mich, dem eine unsägliche publizistische Hetzkampagne in der neobolschewistischen “Heilbronner Stimme” gegen mich vorausging, (es ging um eine angebliche Beleidigung gegen einen Kommunalpolitiker), inhaltlich und rechtlich, wie von meinem Anwalt bestätigt, völlig unbegründet war, aber von den grünen Landesregierung in Baden-Württemberg angeordnet und auch meine Verurteilung (4000 Euro Strafe) befohlen wurde.
Die NEUE ZÜRICHER ZEITUNG schreibt über dieses entlarvende EuGH-Urteil wie folgt:
“Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts keine Europäischen Haftbefehle ausstellen.
NEUE ZÜRICHER ZEITUNG, 27.5.2019
In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde, urteilte der Europäische Gerichtshof am Montag in Luxemburg.”
Hintergrund sind mehrere Fälle in Irland, bei denen die Betroffenen die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft sowie des litauischen Generalstaatsanwalts infrage stellten. Irische Gerichte riefen deshalb den EuGH an.
“Nach EU-Recht muss ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden. Die EuGH-Richter betonten nun, dass darunter auch Behörden fallen können, die an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied etwa zu Ministerien oder der Polizei.
NEUE ZÜRICHER ZEITUNG, 27.5.2019
Allerdings müsse diese Behörde bei der Ausstellung unabhängig handeln – selbst dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder Gericht ausgestellt wurde.
Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllten diese Kriterien nicht.
Litauen: Rechtsstaatlicher als Deutschland
Anders sieht die Situation nach Ansicht des EuGH in Litauen aus. Die dortige Generalstaatsanwaltschaft kann demnach als “ausstellende Justizbehörde” im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses angesehen werden, weil die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive gewährleistet ist. Quelle
Der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich am Tag des EuGH-Urteils dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. “Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten”, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte.
Derzeit sei unklar, wie “überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können”.
https://deutsch.rt.com/inland/88668-eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-durfen-keinen/
Die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwälte, insbesondere des Generalbundesanwalts, wurde bereits in der Vergangenheit als Widerspruch zum grundgesetzlich festgeschriebenen Prinzip der Gewaltenteilung tausendfach in entsprechenden Fachartikeln kritisiert. Diese Kritik wurde nun höchstrichterlich bestätigt.
Die politische Kontrolle von Justizbehörden dürfte unter anderem dazu dienen, heikle Verfahren wie die um den NSU-Komplex oder das Attentat am Breitscheidplatz im Sinne der politisch Verantwortlichen zu führen und die Wahrheit unter Verschluss zu halten. (Quelle)
Deutsche Spitzenpolitiker haben sich zu dem Urteil des EuGH bezeichnenderweise noch nicht geäußert. Der Kritik von EU-Organen an mangelnder Rechtsstaatlichkeit in Polen hatten sich deutsche Politiker in der Vergangenheit dagegen schnell und entschieden angeschlossen. (Quelle)
Deutscher Rechtsstaat? Nur auf dem Papier.
Oberlandesgericht Koblenz: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist außer Kraft gesetzt”
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil 13 UF 32/17 vom 14.02.2017 entschieden, dass gegen einen illegal eingereisten Moslem kein Urteil ergehen würde. Begründung:
“Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.”
Urteil 13 UF 32/17 vom 14.02.2017
Hier irrt das Gericht. Die rechtsstaatliche Ordnung ist auch auf dem wichtigsten Bereich einer Demokratie, der Meinungsfreiheit, längst außer Kraft gesetzt. Wer seinen Unmut über die vom Gericht nun konstatierte Außerkraftsetzung der deutschen Rechtsstaatlichkeit äußert, muss im leichtesten Fall mit einer Sperrung bei den sozialen Medien, im schlimmeren Fall mit einer Anklage und einer garantierten Verurteilung wegen “Volksverhetzung” rechnen.
Das offizielle Prozedere für einen europaweiten Haftbefehl sieht wie folgt aus: Ein EU-Staat bittet andere EU-Mitgliedstaaten darum, eine Person festzunehmen und sie auszuliefern. Diese “Bitte” muss, wie das obige Urteil sagt, zwingend von einer von der Politik unabhängigen Instanz erfolgen. Die deutschen Staatsanwaltschaften scheiden wegen ihrer höchstrichterlich bestätigten Weisungsgebundenheit zur Politik damit ab sofort als Bittsteller für einen EU-weiten Haftbefehl aus.
Seltsamerweise schreiben alle deutschen Medien (einschließlich der NZZ), dass
“eine Folge des Urteils sein könnte, dass künftig statt der Staatsanwaltschaften Richter die EU-Haftbefehle ausstellen müssen..”
dpa
Womit sie implizieren, dass die deutschen Richter unabhängig seien. Nichts ist falscher als diese Annahme.
Weil wir in Deutschland eben keine Gewaltenteilung haben. Allein die Politik (Exekutive) bestimmt über die Justiz. Zu dieser gehören bekanntlich nicht nur Staatsanwälte sondern eben auch Richter.
Zum Fehlen einer Gewaltenteilung in Deutschland bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht.
Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet.
Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
Udo Hochschild: Gewaltenteilung im deutschen Bewusstsein (Memento vom 17. März 2014 im Internet Archive).
Prof. Alexander Peukert: Mit Merkel wurde der Rechtsbruch zur Maxime des politischen Handels
In Bezug auf die sog. “Flüchtlingspolitk” Merkels (die in Wahrheit eine Politk des Genozids an der deutschen Urbevölkerung durch ihren systematischen Ausstausch mittels moslemischer Invasoren ist) befindet der deutsche Rechtswissenschaftler Prof.Dr. Alexander Peukert wie folgt:
“Seit mehr als zweieinhalb Jahren steht die deutsche Grenze offiziell jedem offen, der ein Asylbegehren äußert. Was im ersten Moment als Ausnahme präsentiert worden war, ist längst zum Normalfall, ja zum Teil des Regierungsprogramms geworden.
Waren es in den Monaten nach der Grenzöffnung vom 4./5. September 2015 Tausende täglich, sollen es in der laufenden Legislaturperiode planmäßig immer noch bis zu 500-600 Menschen (180.000-220.000 ÷ 365) täglich sein, die einreisen dürfen, obwohl sie oftmals über kein gültiges Ausweisdokument und jedenfalls über kein Schengen-Visum verfügen.
Erforderlich und ausreichend ist allein, dass um Schutz nachgesucht wird. Nicht verwunderlich ist, dass eine solche Politik der allenfalls grobmaschig quantitativ kontrollierten Zuwanderung unverändert die Öffentlichkeit bewegt. Schon eher erstaunlich ist, wie unpräzise, widersprüchlich und regelrecht irreführend über diese Situation debattiert wird”*
* http://www.achgut.com/artikel/recht_an_der_grenze
“Das Volk darf nicht selbst über Schicksalsfragen der Nation abstimmen.”
Alexander Heumann, deutscher Jurist
Jenseits des Rechts: Eine gerichtliche Überprüfung der gegenwärtigen Politik praktisch offener Grenzen aus Sicht der Kritiker steht kaum zu erwarten. Ein subjektives Recht des deutschen Staatsbürgers auf Einhaltung des Grenzregimes gibt es nicht. Es gibt keine Pflicht, jeden an der Grenze aufzunehmen. (Peukert, ebda.)
“Kontrolle an der Grenze, aber nicht für die, die kontrolliert werden sollen. Zurückgewiesen wird nur, wer nicht rein will.”
Prof. Dr. Peukert: “Recht an der Grenze”, 07.04.2018
Das ist das vernichtende Resümee Alexander Peukerts, Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Mit anderen Worten: Jeder, der nach Deutschland rein will, kommt auch rein. Ob Mitglied einer islamischer Terrororgansiation, ob Menschenhändler, ob Massenmörder oder passionierter Kopfabschneider. Mehr Rechtsbruch durch eine Regierung geht nicht.
Um es kurz zu machen: Mit Merkel ist der deutsche Rechtsstaat de facto abgeschafft worden.
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern. Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen (z. B. dem Subsidiaritätsprinzip) einer Kultivierung der Demokratie.”
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III 1 (S. 781)]
Die deutsche Justiz hat einen gewaltigen Nachteil: Sie ist nicht frei, wie uns in den Medien seit 70 Jahren vorgelogen wird.
In Deutschland – auch in der Weimarer Republik – gab bzw. gibt es keine Gewaltenteilung, wie sie von Montesquieu vorgesehen war. Die Justiz ist – ich muss mich hier wiederholen – der Exekutive (Regierung) gegenüber weisungsgebunden. Richter und Staatsanwälte müssen das tun, was die Regierung ihnen sagt: Sie müssen Prozesse eröffnen, wofür es keinen juristischen Grund gibt (politische Prozesse) – aber sie müssen auch, auf Anweisung der Politik, Prozesse oder Verfahren einstellen, wo sie per Gesetzesauftrag ermitteln und eine Anklage erheben müssten (Beispiel Amri: Der Attentäter wurde von deutschen Sicherheitsorganenen bei seinem Terroranachlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt geleitet und bei seiner Flucht nach Italien unterstützt).
Die Justiz ist der juristische Appendix der Regierung.
Nicht anders ist zu erklären, dass keiner der tausenden gegen Merkel gerichteten Anzeigen auch nur nachgegangen wurde. Alle Anzeigen, einschließlich jener von Verfassungs-Juristen, wurden eingestellt. Viele wurden schon an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Dahinter stecken klare Anweisungen der Merkel-Administration.
Fazit: Die deutschen Gerichte sprechen nicht das im Grundgesetz und im Strafgesetzbuch definierte Recht. Sie verbiegen die deutschen Gesetze, um sie für die Belange der Regierung passend zu machen.
Das ist ein geradezu klassisches Merkmal jeder Diktatur. Denn auch die DDR hatte (beispielsweise) eine Gesetzgebung, die durchaus demokratischen Anforderungen entsprach. Doch das DDR-Recht wurde niemals und zu keiner Zeit von den DDR-Staatsrichtern so ausgelegt, wie das DDR-Gesetzbuch dies vorsah. Die DDR-Richter sprachen das Urteil, das ihnen vom Zentralkomitee der SED vorgegeben wurde.Exakt diesen Zustand haben wir heute wieder.
Warum die Behauptung, Deutschland sei ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, ein Märchen ist
Wie wichtig dieses Prinzip der Gewaltenteilung war, zeigt sich, dass wir Deutschen, die wir sie nicht haben und de jure auch noch nie hatten, tatsächlich zum Opfer der Willkürherrschaft Merkels geworden sind.
Merkel allein bestimmt, wohin das 82 Mio-Volk Deutschland steuert, und zwar, entgegen Art.20 Grundgestez, vorbei an den Gesetzen und den Bestimmungen des Grundgesetzes, die zu befolgen der Artikel 20 GG gebietet, das oberste Prinzip einer jeden Regierung zu sein hat – und worauf Merkel ihre bisherigen vier Meineide geschworen hat.
Um es für jene, die von der Nichtexistenz der Gewaltenteilung in Deutschland nichts wissen, nochmals klarzumachen:Juristisch gibt es in Deutschland keine Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenverschränkung.
- Gewaltenteilung ist die organisatorisch, personell und juristisch strikte voneinander getrennte Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive/Regierung) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
- Gewaltenverschränkung ist definiert als eine Verzahnung der Staatsgewalten., wobei die Regierung (Exekutive) faktisch die oberste Gewalt darstellt, die nur durch bestimmte Maßnahmen des Parlaments (wenn überhaupt) abgelöst werden kann. (s.u.)
Oberste Gewalt ist in Deutschland bildet also die Exekutive (Regierung), die – womit das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wird – juristisch und organisatorisch über der Judikative steht:
Die Regierung ernennt, befördert (oder auch nicht), entlässt und bezahlt die Richter und Staatsanwälte. Damit ist jede Unabhängigkeit der Justiz eine reine Farce – und unser Unterricht an den Schulen, wo uns wiederholt auf die Gewaltenteilung in Deutschland hingewiesen wurde, war nichts als eine reine Märchenerzählung von etwas, was faktisch und juristisch nicht existent ist. Dies bestätigt ein anderernoch im Amt befindlicher Richter wie folgt:
„Finanziell ist die Justiz abhängig von der Exekutive, der Justizminister stellt zwar den Haushalt auf, muss ihn sich dann aber vom Finanzminister absegnen lassen“…. Sie – die Justiz – hat längst ihr Vertrauen in die Politik verloren.“
An der Spitze der Justiz hat kein Justizminister zu stehen, sondern ein vom Parlament aus der Richterschaft gewählter Präsident. Dieser steht einem Gremium vor, das die Justiz verwaltet.“
Jens Gnisa (aktiver Richter): „Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm“. Herder-Verlag, Freiburg 2017, 288 Seiten.
Die einzige Gewalt, die die Regierung stürzen könnte, ist die Legislative (der Bundestag). Dies gilt aber nur für Zeiten, wie wir sie in der Bonner Republik hatten: Zeiten, in denen es eine echte parlamentarische Opposition gab. Mittels des sog. “Konstruktiven Misstrauensvotums” kann der Bundestag mehrheitlich beschließen, eine Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister abzusetzen. Dies gab es in der Bonner bereits zweimal:
Barzel verlor, Kohl gewann. Er stürzte die Regierung des Bundeskanzlers Helmut Schmidt und übernahm daraufhin für die nachfolgenden Jahre die Regierungsgeschäfte.
Doch in der gegenwärtigen Situation, wo wir (bis zum Einzug der AFD) 12 Jahre lang ein faktisches Einpartein-System im Bundestags hatten ist ein solcher Schritt der Absetzung der Regierung undenkbar. Die AFD hat, trotz ihres historischen Erfolgs bei der letzten Bundestagswahl, keine Chance, ein konstruktives Misstrauensvotum erfolgreich zu beantragen. Sie wird niemals die Mehrheit der Abgeordneten gegen Merkel hinter sich bringen können. Daher leben wir in einer faktisch neobolschewistisch orientierten Medien- und Parteiendiktatur.
Ein erheblicher Teil der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Zunft kann schlicht nur als hochkriminell bezeichnet werden.
Es gibt im Netz tausende Berichte von rechtsbeugenden Richtern: Richter, die Serientäter mit islamischem Hinterhand ein ums andere mal in die Freiheit entlassen – während dieselben Richter deutsche Omas ins Gefängnis stecken, weil sie wegen ihrer geringen Rente Lebensmittel gestohlen hatten (Mundraub). In vielen Fällen handeln Richter und Staatsanwälte nicht nur kriminell, sondern geradezu schwerkriminell. Befürchtungen, dass gegen sie ermittelt wird, müssen sie nicht haben. Denn die Justiz ist ein eingeschworener Verein, wo man sich gegenseitig deckt.
Spätestens durch das Urteil des OLG Koblenz ist die juristisch begründete Inkfraftsetzung von Art.20.Abs 4 (Widerstandsrecht) eingetreten