Das hatten wir doch schon mal……
Der ein oder andere hat es noch in der Schule gelernt, im TV und anderen Medien wird es oft genug genannt: “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” oder bekannter als Ermächtigungsgesetz bezeichnet.
Dieses “Gesetz” erlaubte der Regierung, die [-nicht vorhandene- Anm.der Redaktion] Verfassung einfach mal so zu ändern, daß es den Regierenden passt. Das Volk wurde nicht gefragt, was aber bei einer Verfassungsänderung zwingend vorgeschrieben ist! Nach dem international gültigem ( NICHT geltenden ) Völkerrecht!!
Nun warum und was hat das was mit der jetzigen Zeit zu tun? Fallen die Parallelen nicht auf?
Im so genannten Grundgesetz, was gewisse Kreise gern gebetsmühlenartig als “Verfassung” bezeichnet wissen wollen, wird rumgekritzelt, geändert, so wie es den Politmarionetten gefällt. Tja, das ist so, wenn man bedenkt, daß wir nach wie vor im dritten Reich leben! JA… TATSACHE. Dies hat einmal das Bundesverfassungsgericht…
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